Wirtschaft

Wer kann oder sollte in die PKV wechseln?



Selbständige, Freiberufler und Beamte haben jederzeit die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Angestellte müssen, bestimmte Bedingungen erfüllen. So können sich Arbeitnehmer nur dann aus der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse lösen und in die PKV wechseln, wenn das sozialversicherungspflichtige jährliche Brutto-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dazu gehören neben dem monatlichen Gehalt auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie alle regelmäßige Leistungen. Mit der verabschiedeten Gesundheitsreform, Anfang 2007, wurde diese Regelung noch verschärft. So muss heute ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter zunächst drei volle Kalenderjahre die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben, und diese voraussichtlich auch im vierten Kalenderjahr überschreiten, um dann zu Beginn des vierten Jahres in die PKV wechseln zu können. Ebenfalls privat versichern können sich Studenten. Dies kann gegenüber einem späteren Eintritt Vorteile haben, wenn ein Optionstarif zu Beginn mit eingeschlossen wird, weil sich die Annahme nach dem Beitrag und nach dem Gesundheitszustand zum Eintrittszeitpunkt richtete. Bei gewissen Vorerkrankungen oder nicht ausgeheilten Verletzungen oder Erkrankungen müssen eventuell Beitragszuschläge bezahlt werden. Die Versicherer beurteilen die einzelnen Krankheiten aber sehr unterschiedlich, deshalb lohnen sich vor Vertragsbeginn anonymisierte Voranfragen, durch einen erfahrenen Versicherungsmakler, damit die Sondierung von Angeboten mit Erschwernissen vor Antragstellung möglich wird. Ein Wechsel in die PKV lohnt sich hauptsächlich für Singles, Doppelverdiener und Familie n mit einem Kind. Für Kinder und den nicht erwerbstätigen Ehepartner müssen personenbezogene Beiträge in der PKV bezahlt werden, daher ist nicht nur der aktuelle, sondern auch der geplante Familienstatus entscheidend. Die PKV bietet eine ganze Reihe von Vorteilen, die sich im Preis und in der Gestaltungsart ausdrücken. Für das Alter werden zudem Rückstellungen gebildet, damit zum späteren Zeitpunkt die Beiträge niedrig gehalten werden können. Doch Vorsicht, bei einem Krankenversicherungswechsel gehen diese Rückstellungen verloren, das gilt allerdings nur für Tarife, die vor dem 31.12.2008 vereinbart wurden. Bei Verträgen die ab dem Versicherungsbeginn 01.01.2009 geschlossen werden, besteht das Recht, jene Altersrückstellung, bei einem späteren Wechsel, mit in die neue Private Krankenversicherung zu übertragen. Der Nachteil der Portabilität von Altersrückstellungen ist jedoch eine Verteuerung der neuen Tarife um etwa 10% bis 20%, daher wer in 2008 über den Wechsel in eine PKV nachdenkt, ist gut beraten vor 2009 zu handeln.
Kontaktperson : Andreas mettler
E-Mail : presse@mettlerweb.de

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