Wunderheilerstreit – Einstweilige Verfügung gegen Joachim Bublath offenbar geplatzt
22.08.2007 - Wie aus einer Pressemitteilung auf dem Internetportal OpenPR zu entnehmen ist, ist eine angekündigte Einstweilige Verfügung, die der Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) gegen Joachim Bublath erwirken wollte, abgelehnt worden.
Der Streit war entbrannt, nachdem Joachim Bublath in seiner Sendung Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie übte. Der DZVhÄ wollte mit dem Medienanwalt Helmuth Jipp in einem Eilverfahren eine Gegendarstellung erwirken. Diese sollte beinhalten, dass die Homöopathie eine wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit besässe. Weiter wurde Joachim Bublath von mehreren Heilpraktikervereinen mit E-Mails überschwemmt und das ZDF zensierte daraufhin das Internetangebot zur Sendung. Scharfe Kritik an dem Vorgehen des ZDF übte sowohl die Zeitschrift FOCUS als auch Gero von Randow in der ZEIT.
Nun scheint es so, als ob sich das Mainzer Landgericht gegen eine schnelle Entscheidung ohne Prüfung des Anliegens entschieden hätte. Eine weitere Pressemitteilung zum Sachstand des Verfahrens und die Gründe der Ablehnung gibt es seitens des DZVhÄ nicht.
Quelle:
http://openpr.de/news/165231/Der-Fall-Joachim-Bublath-Wer-schreit-hat-Recht.html
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