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Zahlungsunfähigkeit muss nicht das Ende sein



Von einer Zahlungsunfähigkeit spricht man immer dann, wenn über einen längeren Zeitraum die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr gewährleistet sind. Oder anders gesagt ist eine Zahlungsunfähigkeit dann gegeben, wenn man seine Schulden nicht mehr zahlen kann. Für eine Zahlungsunfähigkeit kann es viele Gründe geben. Manchen Konsumenten haben für mehr Euro eingekauft, als sie verdient haben, andere Verbraucher sind unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit geraten, weil sie zum Beispiel unerwartet arbeitslos geworden sind. Aber auch andere persönliche Gründe wie eine Schwangerschaft oder länger Krankheit können Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sein. Wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, nutzt es wenig, wenn man nun Rechnungen liegen lässt und sich nicht mehr darum kümmert. Dann kommen zu den ursprünglichen Verpflichtungen schnell andere Probleme. Das kann bis hin zu einer Pfändung des noch zustehenden Lohnes oder vielleicht des Wohneigentums führen. Damit es nicht erst so weit kommt, sollte man sofort bei Eintritt einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit mit den Gläubigern Kontakt aufnehmen. Meistens lassen sich Möglichkeiten finden, um Schlimmeres abzuwehren. Viele Gläubiger lassen mit sich reden, wenn es sich nur um einen vorübergehenden Engpass handelt. So können zum Beispiel Raten ausgesetzt werden, um an das Ende der Laufzeit angehängt zu werden. Eine andere Möglichkeit wäre es, vorübergehend oder auf Dauer die Höhe der Raten zu reduzieren. Wer sich schon so lange in einer Zahlungsunfähigkeit befindet, dass er selber keinen Ausweg mehr findet, sollte sich an professionelle Hilfe wenden. In Deutschland gibt es die Schuldnerberatungsstellen, die oft ohne Gebühren arbeiten. Gemeinsam mit einem Schuldnerberater findet sich in den meisten Fällen eine für alle annehmbare Lösung.


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