Medizin

Zahnzusatzversicherung



Im Antrag zu einer Zahnzusatzversicherung sind auch Gesundheitsfragen formuliert. Diese sind vom Versicherungsnehmer zu beantworten, und zwar nach bestem Wissen und Gewissen, also richtig und wahrheitsgemäß. So wird zum Beispiel auch nach der Anzahl der fehlenden Zähne gefragt, die nicht ersetzt worden sind bisher. Darüber hinaus wird auch gefragt, ob der Antragsteller derzeit beim Zahnarzt in Behandlung ist oder eine Behandlung durch diesen angeraten wurde oder unmittelbar bevorsteht. Auch hier ist wahrheitsgemäß zu antworten. Wenn eine Behandlung bereits im Gange ist, so kommt es zwar zu keiner Ablehnung der Zahnzusatzversicherung, doch zu einer Einschränkung der Leistung bis die Behandlung abgeschlossen ist. Konkret heiß die, wenn bereit vorgesehen ist, dass ein Zahn mit einer Krone versehen wird, dann klammert der Versicherer bei der Versicherer bei der Zahnzusatzversicherung diesen Bereich zunächst aus was eine Kostenerstattung angeht. 

 

Die Versicherer handeln dabei nach dem Grundsatz, dass für die vor Vertragsbeginn eingetretenen Schäden keine Leistung erbracht wird. Wenn der Antragssteller in seinem Antrag falsche Angaben macht, so gefährdet er seinen Versicherungsschutz. In dem Fall, wenn unmittelbar nach Ablauf der Wartezeit eine kostenintensive Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird, so fragt die Versicherung auch schon mal beim Zahnarzt nach, wann der Schaden entstanden war. Dieser hat bekanntlich alle Maßnahmen zu dokumentieren.


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